Beruf Räuber
…dem Mann kann geholfen werden.
aus Schillers „Die Räuber“
Vorsicht bei der Berufswahl!
In alter Zeit galt der (offene) Raub als weniger verwerflich als der (heimliche) Diebstahl. Das hat sich grundlegend geändert. Während der Dieb noch darauf hoffen darf, mit einer Geldstrafe davon zu kommen, wird der Raub als Verbrechen mit mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe geahndet, § 249 StGB. Geht es zudem um eine Bande und kommen Waffen hinzu, wird es ganz schlimm: Freiheitsstrafe von mindestens 5 bis 15 Jahren, § 250 Abs. 2 StGB.
Nehmen Sie meine über 20-jährige Erfahrung als Berliner Strafverteidiger in Anspruch. Rufen Sie mich sofort an oder kontaktieren Sie mich.
+49 178 2849755
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In alter Zeit galt der (offene) Raub als weniger verwerflich als der (heimliche) Diebstahl. Das hat sich grundlegend geändert. Während der Dieb noch darauf hoffen darf, mit einer Geldstrafe davon zu kommen, wird der Raub als Verbrechen mit mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe geahndet, § 249 StGB. Geht es zudem um eine Bande und kommen Waffen hinzu, wird es ganz schlimm: Freiheitsstrafe von mindestens 5 bis 15 Jahren, § 250 Abs. 2 StGB.
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