Revision,
einer geht noch!

Alles auf Anfang

Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts ist nur das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof möglich. Dort findet eine Überprüfung des Urteils auf Rechtsfehler hin statt; eine erneute Beweisaufnahme wie in einer Berufung ist ausgeschlossen.

WICHTIG: Die Revision ist innerhalb einer Woche nach Urteilsverkündung einzulegen und innerhalb eines Monats nach Erhalt der schriftlichen Urteilsgründe zu begründen, was sehr aufwendig werden kann. Verlieren Sie keine Zeit. Sie müssen sofort handeln!

Nehmen Sie meine über 20-jährige Erfahrung als Berliner Strafverteidiger in Anspruch. Rufen Sie mich sofort an oder kontaktieren Sie mich.

 

+49 178 2849755

Revision,
einer geht noch!

Alles auf Anfang

Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts ist nur das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof möglich. Dort findet eine Überprüfung des Urteils auf Rechtsfehler hin statt; eine erneute Beweisaufnahme wie in einer Berufung ist ausgeschlossen.

WICHTIG: Die Revision ist innerhalb einer Woche nach Urteilsverkündung einzulegen und innerhalb eines Monats nach Erhalt der schriftlichen Urteilsgründe zu begründen, was sehr aufwendig werden kann. Verlieren Sie keine Zeit. Sie müssen sofort handeln!

Nehmen Sie meine über 20-jährige Erfahrung als Berliner Strafverteidiger in Anspruch. Rufen Sie mich sofort an oder kontaktieren Sie mich.

 

+49 178 2849755

Weiterhin helfe ich Ihnen bei